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An den Veranstaltungen der VHS kann jeder teilnehmen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, sofern nicht besondere Veranstaltungen für einen jüngeren Teilnehmerkreis durchgeführt werden. Bei abschlußbezogenen Veranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden.Zu den Veranstaltungen der VHS kann grundsätzlich nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden zugelassen werden.
Die VHS behält sich vor, in besonderen Einzelfällen Teilnehmende zu Lehrveranstaltungen nicht zuzulassen.
Auf Ziffer 13. Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.
Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
Es werden höchstens 3 Anmeldungen je Veranstaltung durch einen bevollmächtigten Vertreter zugelassen.
Liegen für eine Kursveranstaltung der VHS nicht genügend Anmeldungen vor, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten.
Die VHS behält sich vor, einzelne im Veranstaltungsprogramm aufgeführte Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen.
Programmänderungen aus aktuellem Anlaß z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten bleiben vorbehalten.
Die VHS kann auch aus Gründen, die in der Person eines Kursteilnehmenden liegen, vom Vertrag zurücktreten.
Mit Ausnahme einer eventuellen entgeltfreien Probestunde ist die VHS berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen so lange zu verweigern, bis das Teilnehmerentgelt vollständig entrichtet ist.
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Ein entgeltfreier Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist auf schriftlichen Antrag nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmender gefunden wird.
In besonders gelagerten Einzelfällen kann abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entschieden werden.
Die obige Rücktrittsregelung gilt nicht für Studienreisen, bei denen ausschließlich die Bestimmungen des Reisevertragsrechtes Anwendung finden.
Kurswechsel sind rechtzeitig dem Sekretariat für Auskunft und Anmeldung mitzuteilen.
Ein Kurswechsel innerhalb der o.g. „10-Tages-Rücktrittsfrist“ schließt jeglichen Rücktritt aus.
Bei der persönlichen Anmeldung besteht die Möglichkeit, das Teilnehmerentgelt in bar oder - bei gültiger Einzugsermächtigung - im Wege des Lastschriftverfahrens zu entrichten; bei allen anderen Anmeldeformen ausschließlich im Wege des Lastschriftverfahrens. In Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich.
Die VHS behält sich bei einzelnen Veranstaltungen vor, die Zahlung des Teilnehmerentgeltes im Wege des Lastschriftverfahrens einzuschränken.
Der Einzug des Teilnehmerentgeltes per Lastschrift vom angegebenen Konto erfolgt frühestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Sollte die Abbuchung des Teilnehmerentgeltes durch einen Umstand, den die VHS nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, wird eine Bearbeitungsgebühr bis zu 7,50 Euro erhoben.
Die Möglichkeit des Besuches des ersten Termines eines Kurses als entgeltfreie Probestunde besteht, sofern der gewünschte Kurs noch nicht voll belegt ist. Bei weiterer Teilnahme besteht Zahlungspflicht vor Beginn des zweiten Termines.
Wird nach der Fälligkeit des Teilnehmerentgeltes kein Zahlungseingang festgestellt, so wird zunächst eine Zahlungserinnerung an die Teilnehmerin/ den Teilnehmer gerichtet.
Wird nach dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist das Teilnehmerentgelt nicht gezahlt, wird eine zweite Zahlungsaufforderung versandt.
Zuzüglich zu dem Teilnehmerentgelt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 5,-- Euro erhoben.
Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung aus Gründen, die die VHS zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird.
Es erfolgt ausschließlich eine bargeldlose Erstattung des Teilnehmerentgeltes auf ein Konto des Berechtigten oder eines Bevollmächtigten.
Auf §§ 6 und 7 der Entgeltordnung für die VHS Aachen in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.
Inhaber des gültigen Ermäßigungsausweises „Aachen-Paß“, eines gültigen Studentenausweises, Schüler, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe zahlen bei Vorlage ihres Ausweises bzw. entsprechender Bescheinigungen ein ermäßigtes Entgelt nach § 5 der Entgeltordnung.
Ein nachträglicher Anspruch auf Entgeltermäßigung kann nicht geltend gemacht werden.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Studienreisen/Studienfahrten, Materialkosten, Verpflegungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten, bei Wochenendseminaren und bei Kursen, bei denen ein feststehendes Entgelt vorgegeben ist.
Möglichkeiten zum Entgelterlass bestehen unter den Voraussetzungen des § 4, Ziffer 2 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS verpflichtet zur Eintragung in eine Teilnehmerliste. Diese gilt jedoch nicht als Anmeldung und/oder Reservierung eines Teilnehmerplatzes.
Eine Teilnahmebescheinigung kann nur auf Antrag bei einer korrekten Eintragung in die Teilnehmerliste ausgestellt werden.
Die Mitwirkung der Teilnehmenden und Mitarbeiter der VHS an einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung von Veranstaltungen geschieht in der VHS-Konferenz nach der Maßgabe der §§ 24 bis 26 der Satzung für die Volkshochschule Aachen.
Eventuell abweichende Teilnahmebedingungen sind vor der Anmeldung den besonderen Reise- und Fahrtenprogrammen zu entnehmen. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Reisevertragsrechtes.
Für Unfälle und Diebstähle übernimmt die VHS keine Haftung; im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung - gleich aus welchem Grunde - beschränkt sich ausschließlich auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die VHS führt ihren gesetzlichen Weiterbildungsauftrag nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes NW und der Satzung für die Volkshochschule Aachen durch.
Der hierzu notwendige administrative Teil, wie z.B. Kursverwaltung, Teilnehmerverwaltung usw. wird mittels elektronischer Datenverarbeitung bearbeitet. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten benötigt die VHS zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz NW . Ein Abgleich mit anderen Dateien findet nicht statt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Aachen werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kursteilnehmenden und der VHS.
Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall vom Teilnehmenden nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS nicht möglich.
Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 20. November 2001 treten gleichzeitig außer Kraft.
Aachen, den 19. Mai 2004
(Werner Niepenberg)
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