Förderung Ihrer Weiterbildung

Für viele Zielgruppen gibt es Zuschüsse vom Bund und Land für die Teilnahme an Weiterbildungen.
Hier finden Sie die wichtigsten Förderungen auf einen Blick. Eine Übersicht weiterer Förderprogramme finden Sie in einem von der Stiftung Warentest zusammengestellten Leitfaden unter folgendem Link.
 

Bildungsscheck
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Weiterbildung mit dem Bildungsscheck:
die anfallende Kursgebühren für Ihre beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen − für Teilnahme und Prüfung − werden bis zur Hälfte (maximal 500,- €) vom Land übernommen. Die finanziellen Mittel hierzu stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie sich anmelden!

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
• Sie sind berufstätig und arbeiten in einem Unternehmen oder Sie sind Berufsrückkehrer/in und bereiten Ihren beruflichen Wiedereinstieg vor;
• Sie haben im laufenden und vergangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen;
• es handelt sich um eine berufliche Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermittelt, wie z.B. Sprachkenntnisse, EDV-Kenntnisse oder Lern- und Arbeitstechniken. Kurse, die der reinen Erholung dienen werden nicht gefördert. Die Förderung von unternehmensinternen Seminaren ist ebenfalls möglich.

Übrigens: Auch für junge Unternehmerinnen und Unternehmer besteht in den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung die Möglichkeit, den Bildungsscheck zu nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de. Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung Kontakt auf zur Bildungsberatung Aachen.
 

Bildungsprämie
Einen Prämiengutschein können Sie alle zwei Jahre erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000,- Euro (oder 40.000,- Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500,- Euro.
Außerdem gibt es die Möglichkeit des Weiterbildungssparen, das eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben im Vermögensbildungsgesetz erlaubt.
Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich erst beraten, bevor Sie sich anmelden! Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info. Bitte nehmen Sie für eine Terminvereinbarung Kontakt auf zur Bildungsberatung Aachen.

Bildungsurlaub
Als Arbeitnehmer/in in NRW haben Sie einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf bis zu fünf Tage Weiterbildung während Ihrer Arbeitszeit – pro Jahr.
Es muss sich um eine politische oder berufliche Bildung handeln. Bei beruflichen Themen muss es einen Bezug zu Ihrem Arbeitsplatz geben. Bedingung ist weiter, dass es sich um ein als Bildungsurlaub anerkanntes Seminar handelt. Wie Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen – und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im Internet unter: www.Bildungsurlaub.de oder bei der Bildungsberatung Aachen.
Eine Auflistung der Bildungsurlaub-Veranstaltungen in der VHS Aachen finden Sie hier [Link].

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