Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Volkshochschule oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für sonstige Schäden -gleich aus welchem Grund- beschränkt sich die Haftung auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.