AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Aachen (vhs), einschließlich solcher, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und andere Veranstaltungen, die eine*n Dritte*n als Veranstalter*in ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule. Hier tritt die Volkshochschule nur als Vermittlerin auf.


1. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule oder Zahlung des Teilnehmendenentgeltes einerseits und Annahme durch die Volkshochschule andererseits wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

(3) Mit Abschluss des privatrechtlichen Vertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden (Vertragspartner*in) begründet. Die/der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmende) begründen. Diese ist der Volkshochschule namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der Volkshochschule. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(4) Für den Teilnehmenden gelten sämtliche der/den Vertragspartner*in betreffenden Regelungen sinngemäß.

(5) Anmeldebestätigungen können von der Volkshochschule ausgestellt werden.


2. Teilnahme, Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Beschränkung der Teilnehmendenzahl

(1) An den Veranstaltungen der Volkshochschule kann jede*r teilnehmen, die/der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Die Volkshochschule kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmende und/oder Veranstaltungen zulassen.

(2) Die Volkshochschule kann die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.


3. Entgelt

Die vom Rat der Stadt Aachen erlassene Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen ist einzusehen bei der Volkshochschule Aachen oder im Internet: www.vhs-aachen. de.

Es besteht Verpflichtung zur Entgeltzahlung, auch dann, wenn jemand ohne Anmeldung an einer Veranstaltung teilgenommen hat. Das Anrecht auf Ermäßigungen entsprechend dem § 4 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen ist personengebunden und kann nicht auf andere natürliche oder juristische Personen übertragen oder an sie abgetreten werden.

Der Anspruch auf eine Ermäßigung muss bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Der Nachweis soll sofort, in Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Anmeldungen per Telefon oder über das Internet) spätestens jedoch sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden. Unterlagen, die bei der vhs nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.


4. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine*n bestimmte* n Kursleiter*in durchgeführt wird.

(2) Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund und in einem der/dem Vertragspartner* in zumutbaren Umfang Ort, Kursgröße und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Es bleibt der Volkshochschule unbenommen, mit ihrer/ihrem Vertragspartner*in Veranstaltungen in Kleingruppen bei erhöhtem Entgelt zu vereinbaren.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung der/des Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.


5. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte

(1) Liegen für eine Kursveranstaltung der Volkshochschule nicht genügend Anmeldungen vor, kann die Volkshochschule vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der/ dem Vertragspartner*in hierdurch nicht.

(2) Die Volkshochschule kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (zum Beispiel krankheitsbedingter Ausfall einer/eines Kursleitenden), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird die/der Vertragspartner* in unverzüglich informiert. Das Entgelt wird nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung unverzüglich erstattet. Programmänderungen aus aktuellem Anlass bleiben vorbehalten.

(3) Ein entgeltfreier erklärter Rücktritt der/ des Vertragspartnerin/Vertragspartners von einer Volkshochschul-Veranstaltung ist bis einschließlich dem elften Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern es nicht anders im Veranstaltungsprogramm oder auf dem Ticket ausgewiesen ist. Ein entgeltfreier Rücktritt innerhalb von zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist bei einer Bearbeitungsgebühr von zehn Prozent des Entgeltes (mindestens 7,50 €) auf schriftlichen Antrag nur möglich, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in gefunden wird. In Ausnahmefällen (zum Beispiel berufliche Versetzung, Krankheit) kann aufgrund eines schriftlichen Antrages abweichend von den obigen Regelungen entschieden werden.

(4) Eine Abmeldung bei der/dem Kursleitenden oder ein Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Kündigung.

(5) Ein Kurswechsel ist unverzüglich dem Service-Center im Gebäude Peterstraße 21 – 25 mitzuteilen. Ein Kurswechsel innerhalb der oben genannten „zehn-Tages- Rücktrittsfrist“ schließt jeglichen späteren Rücktritt im Sinne des Punktes 5 (3) aus.

(6) Diese Rücktrittsregelung gilt grundsätzlich nicht für Studienreisen, Studienfahrten und Exkursionen, bei denen ausschließlich die Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters sowie des Reisevertragsrechts Anwendung finden. Sie gilt außerdem nicht für Prüfungen, da hier die Bestimmungen der Prüfungsinstitution gelten.

(7) Die Volkshochschule ist berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen zu verweigern, sofern das Teilnehmendenentgelt nicht bei der Anmeldung vollständig in bar entrichtet oder innerhalb der in Punkt 6 (1) und 6 (3) genannten Frist im Wege des Lastschriftverfahrens bezahlt bzw. eingezogen worden ist.

(8) Die Volkshochschule kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB (zum Beispiel bei gemeinschaftswidrigem Verhalten, Ehrverletzungen, Diskriminierung) den Vertrag kündigen. Statt einer Kündigung kann die Volkshochschule die/den Vertragspartner*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

(9) Weist die Veranstaltung einen gravierenden Mangel auf, der das Ziel der Veranstaltung nachhaltig beeinträchtigt, hat die/der Vertragspartner*in die Volkshochschule auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Wird der Mangel nicht beseitigt, kann die/der Vertragspartner*in nach Ablauf der Frist vom Vertrag aus wichtigem Grund zurücktreten.


6. Zahlung des Teilnehmendenentgeltes

(1) Das Teilnehmendenentgelt kann im Service-Center mit EC-Karte, bei Online-Überweisung mit EC- und Kreditkarte oder per Lastschriftverfahrens entrichtet werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich.

(2) Die Volkshochschule behält sich bei einzelnen Veranstaltungen vor, die Zahlung des Teilnehmendentgeltes im Wege des Lastschriftverfahrens nicht zuzulassen.

(3) Das Entgelt des gebuchten Kurses ist grundsätzlich vor dem zweiten Kurstermin zu entrichten. Der Einzug des Teilnehmendenentgeltes per Lastschrift vom angegebenen Konto erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Veranstaltungsbeginn. Abweichungen hiervon sind möglich; sie sind im Veranstaltungsprogramm vermerkt. Der Zeitpunkt der Abbuchung ist auf der Anmeldebestätigung aufgeführt.

Sollte die Abbuchung des Teilnehmendenentgeltes durch einen Umstand, den die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, unmöglich sein, wird eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 7,50 € erhoben.

(4) Es besteht die Möglichkeit, den ersten Termin eines Kurses unverbindlich zu besuchen. Bei Besuch des zweiten Kurstermins ist eine Anmeldung verpflichtend und die Kursgebühr ist für den gesamten Kurs zu entrichten.

(5) Bei einer nach Zahlungsverzug erfolgten Mahnung wird zuzüglich zu dem Teilnehmendenentgelt eine Kostenpauschale in Höhe von bis zu 7,50 € erhoben. Der/dem Vertragspartner* in ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

(6) Eine Erstattung des Teilnehmendenentgeltes erfolgt ausschließlich auf ein Konto der/des Berechtigten oder einer/eines Bevollmächtigten. Eine Barerstattung ist nicht möglich.


7. Anwesenheitslisten

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet in der Regel zur Eintragung in eine Anwesenheitsliste.


8. Haftung

Die Volkshochschule haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die gesetzliche Haftung wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.


9. Datenschutz

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich für eigene Geschäftszwecke und gemäß des Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung der Volkshochschule finden Sie unter www.vhs-aachen.de meta-navigation/datenschutzerklaerung. Diese Datenschutzerklärung kann auch auf Wunsch in Papierform vorgelegt werden.


10. Teilnahmebescheinigung und Evaluation

(1) Auf Antrag der/des Vertragspartners/ Vertragspartnerin werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt unter den Voraussetzungen, dass das Entgelt (siehe Punkt 3.) vollständig bezahlt wurde, eine Teilnahme im Umfang von mindestens 80 Prozent der Gesamtveranstaltungsdauer erfolgt ist und die Veranstaltung bzw. die letzte von mehreren Veranstaltungseinheiten in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

(2) Die Volkshochschule ist berechtigt, zur Qualitätssicherung ihrer Veranstaltungen Befragungen der Teilnehmenden durchzuführen. Die Befragungen sind freiwillig und erfolgen anonym.


11. Schlussbestimmungen

(1) Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall von einer/einem Teilnehmer*in nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule nicht möglich.

(2) Das Recht, gegen Ansprüche der Volkshochschule aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(3) Ansprüche gegen die Volkshochschule sind nicht abtretbar.


12. Widerrufsrecht

Wird der Vertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes abgeschlossen, so gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung erfolgt im Rahmen des Vertragsabschlusses.


13. Inkrafttreten

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 25. Mai 2021 in Kraft.

 

Aachen, den 25.05.2021

gez. Dr. Beate Blüggel

Volkshochschule Aachen

Peterstraße 21–25
52062 Aachen
Telefon +49 241 4792-111
Fax +49 241 406023
vhs[at]mail.aachen.de

Öffnungszeiten des Service-Centers

Montag und Mittwoch

09:0018:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag

09:0017:00 Uhr

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In den Schulferien des Landes NRW gelten gesonderte Öffnungszeiten für das Service-Center.