Ermäßigung
Ermäßigungsberechtigt sind:
- Inhaber/innen eines gültigen, kommunalen Ermäßigungsausweises („Aachen-Pass“) und Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt;
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II;
- Wehr- und Ersatzdienstleistende;
- Studentinnen und Studenten (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr);
- Schülerinnen und Schüler;
- Auszubildende;
- Inhaber/innen von Ehrenamtsausweisen der Stadt Aachen;
- Neubürger/innen, mit Gutschein aus der Neubürgerbroschüre;
- Inhaber/innen der Gemeinsamen Familienkarte für die Städteregion Aachen.
Die ermäßigten Entgelte sind in Klammern () angegeben.
Bei Veranstaltungen, die mit k.E. (= keine Ermäßigung) versehen sind, ist eine Ermäßigung nicht möglich.
„Aachen-Pass “-Inhaber/innen können pro Semester eine der mit dem Symbol AP gekennzeichneten Veranstaltungen zu 12,50 € besuchen. Ein nachträglicher Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
Der Ermäßigungsnachweis muss mit der Anmeldung vorgelegt bzw. bei online Anmeldungen per Email dem Service-Center zugeleitet werden.