Ermäßigung
Die ermäßigten Entgelte sind in Klammern () hinter den üblichen Entgelten angegeben.
Bei Veranstaltungen, die mit k.E. (= keine Ermäßigung) versehen sind, ist eine Ermäßigung nicht möglich.
Der Ermäßigungsnachweis muss mit der Anmeldung vorgelegt bzw. bei Online-Anmeldungen dem Service-Center per E-Mail geschickt werden.
Ermäßigungsberechtigt sind:
- Inhaber*innen eines "Aachen-Passes" (Informationen auf der Webseite der Stadt Aachen öffnen); diese können zudem pro Semester eine der mit dem Symbol "AP" gekennzeichneten Veranstaltungen zu 12,50 € besuchen. Ein nachträglicher Anspruch auf Ermäßigung besteht nicht.
- Inhaber*innen der Familienkarte für die Städteregion Aachen (Informationen auf der Webseite der StädteRegion Aachen öffnen)
- Inhaber*innen eines Ehrenamtsausweises der Stadt Aachen (Informationen auf der Webseite der Stadt Aachen öffnen)
- Empfänger*innen laufender Hilfen zum Lebensunterhalt, von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II
- Schüler*innen, Auszubildende, Student*innen (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr)
- Wehr- und Ersatzdienstleistende
- Neubürger*innen mit Gutschein aus der Neubürger*innen-Broschüre (Informationen auf der Webseite der Stadt Aachen öffnen)