Entgeltordnung

Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen

Aufgrund der §§ 12 und 23 Nr. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen vom 20. Dezember1995 hat der Rat der Stadt Aachen am 17. Januar 2007 folgende Entgeltordnung beschlossen:

§ 1 - Entgeltpflicht -

1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule wird in der Regel ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Höhe des Entgeltes ergibt sich aus § 5 dieser Entgeltordnung.

2. Für die Teilnahme an Prüfungen des Deutschen Volkshochschulverbandes werden die Prüfungsentgelte vom Direktor der Volkshochschule festgesetzt. Für die Teilnahme an Sprachprüfungen des Goethe-Instituts, der Universität Cambridge und anderer Institutionen werden Prüfungsentgelte nach Vorgabe der jeweiligen Prüfungsinstitutionen erhoben. Der Direktor der Volkshochschule kann zu allen Prüfungsentgelten einen Verwaltungskosten-anteil als Zuschlag festsetzen, sofern hierzu im Einzelfall rechtliche Möglichkeiten bestehen.

§ 2 - Vertragspartnerin/Vertragspartner -

Zur Zahlung des Entgeltes sind alle Personen verpflichtet, die sich rechtsverbindlich angemeldet haben. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung besteht auch dann, wenn jemand ohne Anmeldung an einer Veranstaltung teilgenommen hat.

§ 3 - Fälligkeit -

Die Entgelte werden mit der Anmeldung bzw. durch die Teilnahme fällig. Weitere Regelungen sind dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.

§ 4 - Entgeltermäßigung und Entgelterlaß -

1. Inhaberinnen und Inhaber des "AACHEN-PASSES", Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende, Inhaberinnen und Inhaber der Gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen, des Ehrenamtspasses sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II, zahlen für bestimmte Veranstaltungen ein um 20 % bis 50 % ermäßigtes Entgelt, wenn dieses im Veranstaltungsprogramm ausgewiesen ist. Inhaberinnen und Inhaber des "AACHENPASSES" können 1 Veranstaltung pro Semester kostenfrei - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 12,50€ - besuchen, wenn diese im Veranstaltungsprogramm entsprechend gekennzeichnet ist. Ein nachträglicher Anspruch auf Ermäßigung kann nicht geltend gemacht werden.

2. Der Direktor der Volkshochschule kann in begründeten Fällen abweichende Entgelte festlegen oder Entgelterlass gewähren.

3. Die Betriebsleitung ist zuständig für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des Eigenbetriebes.

§ 5- Höhe der Entgelte –

1. Für Einzelveranstaltungen wie Vorträge, Lesungen u.a., wird unter Berücksichtigung der Veranstaltungskosten ein Entgelt erhoben.

Der Direktor der Volkshochschule setzt im Rahmen vorstehender Bestimmungen das jeweilige Entgelt fest.

Die Höhe des Entgeltes pro Einzelveranstaltung beträgt in der Regel 2,00 € bis 10,00 €.

2. Das Entgelt für Filmvorführungen beträgt in der Regel 3,50 € bis 5,00 €.

3. Für Kurse und Lehrgänge folgender Sachgebiete betragen die Entgelte pro Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) in der Regel –geordnet nach Produkten- für

Produkt 1: Geschichte und Zeitgeschehen 1,50 € bis 5,50 €

Produkt 2: Recht und Finanzen 1,50 € bis 5,50 €

Produkt 3: Arbeit und Leben 1,00 € bis 5,50 €

Produkt 4: Wirtschaft 1,50 € bis 5,50 €

Produkt 5: Sternwarte Gruppenführungen 35,00 € bis 100,00 €

Produkt 6: Natur, Technik und Umwelt 1,50 € bis 3,00 €

Produkt 7: Psychologie und Pädagogik 1,00 € bis 6,50 €

Produkt 8: Gesundheit 2,00 € bis 8,00 €

Produkt 9: Bewegung und Tanz 2,00 € bis 8,00 €

Produkt 10: Kunst und Kommunikation 1,50 € bis 5,00 €

Produkt 11: Kreativität 1,50 € bis 5,00 €

Produkt 12: Philosophie und Religion 1,50 € bis 3,00 €

Produkt 13: Deutsch für Deutsche 1,50 € bis 3,50 €

Produkt 14: Deutsch als Fremdsprache 0,50 € bis 5,00 €

Produkt 15: Englisch 2,00 € bis 8,00 €

Produkt 16: Fremdsprachen außer Englisch 2,00 € bis 8,00 €

Produkt 17: Alphabetisierung und

Elementarbildung Sockelbetrag 10,00 €

Produkt 18: Schulabschlüsse Aufnahmegebühr 5,00 € - 10,00 €

Produkt 19: Telekolleg wird seit 2002 nicht mehr angeboten

Produkt 20: Mathematik, Allgemeine

Datenverarbeitung 1,50 € bis 7,50 €

Produkt 21: Berufliche Bildung 1,50 € bis 7,50 €

Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes setzt der Direktor der Volkshochschule auf Vorschlag der Produktbereiche fest.

4. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung, Studienfahrten und Studienreisen müssen mindestens durch entsprechende Einnahmen gedeckt sein.

5. Für Diplom- und Zertifikatsprüfungen beträgt der Kostenanteil des Prüflings 60 % der Prüfungsentgelte, wenn der Prüfling zum Personenkreis nach § 4 Nr. 1 dieser Entgeltordnung gehört. Diese Ermäßigung gilt nur für Personen, die im Prüfungssemester an einem vorbereitenden Kurs der Volkshochschule Aachen teilgenommen haben.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich zu einer Prüfung der Universität Cambridge, des Goethe-Instituts oder einer anderen Institution, die Prüfungsentgelte grundsätzlich nicht erstattet, angemeldet haben, sind verpflichtet, bei Nichtteilnahme an der Prüfung den gewährten Ermäßigungsbetrag in voller Höhe zu erstatten.

6. Meldet sich jemand zu einem Kurs oder Lehrgang an, bei dem mindestens die Hälfte der geplanten Gesamtunterrichtseinheiten bereits durchgeführt wurde oder nimmt daran teil, so beträgt das Teilnehmerentgelt 50% des ausgewie-senen Gesamtentgeltes.

7. Das Gesamtentgelt einer Veranstaltung ist die Summe der Entgelte nach Nr. 3 aufgerundet auf volle Euro-Beträge.

8. Das Gesamtentgelt ist auch dann fällig, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.

9. Bei Belegung von mehreren Veranstaltungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kann ein Bonus gewährt werden.

Weitere Einzelheiten sind dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen.

§ 6 - Erstattung von Entgelten -

1. Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung (Kurs, Wochenendveranstaltung, Studienreise usw.) aus Gründen, die die Volkshochschule zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird.

2. Entgelte können voll oder anteilig erstattet werden, wenn jemand an der gebuchten Veranstaltung nicht oder nur teilweise teilnehmen kann. Weitere Einzelheiten bezüglich Absagen vor Beginn bzw. Rücktritt während oder nach einer Veranstaltung innerhalb bestimmter Fristen sind dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen. Bei Rücktritten von Prüfungen wird nur der für die Volkshochschule nicht kostenrelevante Teil der Prüfungsentgelte erstattet. Der Verwaltungskostenanteil wird nicht erstattet.

3. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Wochenendseminare, Führungen, Exkursionen, Studienfahrten, Studienreisen usw.) legt der Direktor der Volkshochschule fest, ob und welcher Anteil der Entgelte erstattet werden kann.

§ 7 - Auslagen und Kursnebenkosten -

Auslagen (z.B. Material, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegungskosten) sowie Kursnebenkosten (z. B. EDV-Software, Leasing-Kosten) werden auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer umgelegt.

§ 8 - Inkrafttreten -

Diese Entgeltordung tritt am 01. Februar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 28. Juni 1996 außer Kraft.

Aachen, den

gez.

(Dr. Linden)

Oberbürgermeister

 

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